Ich suche mit einer offiziellen Nachforschungsgenehmigung (NFG) die mir vom LVR - Amt für Bodendenkmalpflege und dem Landrat des Oberbergischen Kreises mit der Nummer LVR-ABR, Az.: 418.17/22-*Datenschutz* erteilt wurde.
Alle meine Suchvorgänge finden außerdem mit der Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers statt.
Ich suche hauptsächlich im Oberbergischen Kreis und lege meine guten Funde beim zuständigen LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, in Overath vor.
Die Genehmigung gilt generell auch für Ausgrabungen (Straßenbau, Hausbau, Gartenbau usw.) und für jeden Bodenaushub.
Gegrabene Löcher werden von mir wieder geschlossen und sind nachher nicht mehr sichtbar. Der gefundene Müll und Schrott wird ordnungsgemäß mitgenommen und entsorgt (Siehe Entmüllung).
Bei scharfer Munition verständige ich in allen Fällen die Polizei und/oder den örtlichen Kampfmittelräumdienst.
Funde die auf Ihrem Grundstück gemacht werden, legen ich Ihnen selbstverständlich vor. Trotzdem müssen aber auch diese dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgelegt werden zur Bestimmung und Begutachtung. Danach bekommen ich, und damit auch Sie als Eigentümer, diese Funde wieder zurück.
Alle archäologisch wertvollen Funde wurden beim LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland abgegeben. Zufallsfunde (Beifunde) bei der Auftragssuche werden ebenfalls dem LVR überreicht und registriert wenn diese historisch oder archäologisch von Bedeutung sind. Neuzeitliche wertvolle Funde werden beim örtlichen Fundbüro abgegeben.
Wertvolle archäologische Funde die beim LVR registriert und mir zurückgegeben wurden, befinden sich im Tresor bei der Bank.