Suchgenehmigung

NFG - Die Nachforschungsgenehmigung

Eine Nachforschungsgenehmigung ist eine offizielle Suchgenehmigung

 

Ich suche mit einer offiziellen Nachforschungsgenehmigung (NFG) die mir vom LVR - Amt für Bodendenkmalpflege und dem Landrat des Oberbergischen Kreises mit der Nummer LVR-ABR, Az.: 418.17/22-*Datenschutz*  erteilt wurde.


Alle meine Suchvorgänge finden außerdem mit der Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers statt.

Ich suche hauptsächlich im Oberbergischen Kreis und lege meine guten Funde beim zuständigen LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, in Overath vor.

Die Genehmigung gilt generell auch für Ausgrabungen (Straßenbau, Hausbau, Gartenbau usw.) und für jeden Bodenaushub.

 

Gegrabene Löcher werden von mir wieder geschlossen und sind nachher nicht mehr sichtbar. Der gefundene Müll und Schrott wird ordnungsgemäß mitgenommen und entsorgt (Siehe Entmüllung).

Bei scharfer Munition verständige ich in allen Fällen die Polizei und/oder den örtlichen Kampfmittelräumdienst.


Funde die auf Ihrem Grundstück gemacht werden, legen ich Ihnen selbstverständlich vor. Trotzdem müssen aber auch diese dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgelegt werden zur Bestimmung und Begutachtung. Danach bekommen ich, und damit auch Sie als Eigentümer, diese Funde wieder zurück.

 


Eine Suchgenehmigung wird offiziell erteilt. Auf den Karten werden alle Felder wo nach Bodendenkmälern gesucht und gegraben werden darf, genau festgehalten.

Und so sieht es dann aus, wenn man für etwa 300 Funde die Fundberichte geschrieben hat. So werden alle Funde samt Fundbericht eingereicht beim Amt für Bodendenkmalpflege, damit diese beurteilt, fotografiert und registriert werden können.